
Nach § 11 BGG sollen Träger öffentlicher Gewalt des Bundes auf Verlangen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erläutern, wenn eine einfache Erläuterung nicht ausreicht. Die Kosten dafür trägt der zuständige Träger, nicht die anfragende Person.
§ 4 BITV 2.0 schreibt vor: Auf der Startseite müssen Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation und Informationen zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache stehen. Die Landesverordnungen verweisen auf dieselben Standards.
Nach § 7 Abs. 2 OZG müssen digitale Verwaltungsleistungen barrierefrei gestaltet sein, einschließlich verständlicher Sprache. Die Umsetzungsfrist ist bereits am 31. Dezember 2022 abgelaufen. Das OZG-Änderungsgesetz vom Juli 2024 hat bewusst keine neue Gesamtfrist gesetzt, die Pflicht besteht also fort.
Seit 28. Juni 2025 in Kraft. Ob es greift, hängt vom konkreten Angebot ab, § 1 BFSG nennt die erfassten Bereiche. Für kommunale Unternehmen, Sparkassen und Verkehrsbetriebe kann es relevant sein, wo Dienstleistungen für Verbraucher erbracht werden.
Aktuelle Meldungen in Echtzeit in Leichter Sprache, für alle Bürger gleichzeitig.
Komplexe Verwaltungsdokumente verständlich machen. Weniger Rückfragen, weniger Antragsschleifen.
Demokratische Prozesse zugänglich machen und Bürgerbeteiligung durch Verständlichkeit stärken.
Alle Website-Texte per Live-Übersetzer auf Knopfdruck in Leichter Sprache. Unterstützt Sie bei den Anforderungen aus § 4 BITV 2.0.
Beteiligungsverfahren und Konsultationen in verständlicher Sprache. Mehr Teilhabe, mehr Vertrauen.
Was bietet meine Gemeinde? Klar und für alle zugänglich, direkt im CMS übersetzt.
Ihre gesamte Website in Leichter Sprache, Einfacher Sprache und Fremdsprachen. Ein Web-Plugin, eine Codezeile, unterstützt Sie bei § 4 BITV 2.0. In zwei Minuten einsatzbereit, kein IT-Projekt.
Bescheide, Amtsblätter, Merkblätter und Formulare direkt im Browser vereinfachen. Word, PDF und TXT hochladen, kein Download nötig. Für Pressestellen und Sachbearbeitung im Tagesgeschäft.
Übersetzen direkt in NOLIS, iKISS, TYPO3, WordPress und weiteren Verwaltungs-CMS. Automatische Leichte-Sprache-Unterseiten, unbegrenzte Zahl an Nutzenden. Per REST-API in jedes weitere System erweiterbar.
Die Website ist schnell erledigt: Mit dem Live-Übersetzer steht Ihr gesamter Webauftritt in Leichter Sprache. Eine Codezeile genügt.
Die eigentliche Arbeit liegt bei den Texten daneben, also bei Bescheiden, Formularen, Merkblättern und Sitzungsvorlagen. Hier lohnt sich eine Reihenfolge.
Zuerst die Massenschreiben. Ein Bescheid, der jährlich tausendfach verschickt wird, entlastet Ihre Sachbearbeitung spürbar, sobald er verständlich ist.
Dann die Formulare. Überall dort, wo Menschen etwas ausfüllen müssen, entstehen die meisten Rückfragen und die meisten unvollständigen Anträge.
Und ab sofort alles Neue. Pressemitteilungen und Merkblätter von Anfang an in beiden Fassungen veröffentlichen, dann entsteht erst gar kein Rückstand.
Wenn das steht, zeigt sich der Nutzen schnell genug, um intern weiterzugehen.

„Ich erstelle einen Artikel im CMS und nach dem Speichern genügt ein Klick auf ‚Übersetzen'. Der Vorschlag erscheint nach wenigen Sekunden. Ich lese gegen, passe bei Bedarf an und veröffentliche."
Partho Banerjea
Digitalisierungsbeauftragter, Gemeinde Neu Wulmstorf„Texte in Einfacher Sprache standen bei uns schon lange auf der Agenda, waren bisher jedoch schwer umzusetzen. Mit dem summ.ai Live-Übersetzer gelingt uns das nun endlich auf Knopfdruck, schnell, unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand."
Arno Eggers
Leitung Munich Startup und Gründer von FRAME BY FRAME„Das ist mein absolutes Lieblingswerkzeug! Besonders die Möglichkeit, ein eigenes Erklärungsglossar aufzubauen, erleichtert die Arbeit enorm."
Dr. Susanne Vielhauer
Öffentlichkeitsarbeit und Soziale Medien, Büro des Oberbürgermeisters, Stadt Aschaffenburg„Für uns bedeutet Inklusion, dass allen Menschen, die im Kreis Ostholstein leben, ein barrierefreier Zugang zu allen Informationen gewährt wird. summ.ai war genau das, worauf wir gewartet haben. Davon träumt jeder: ein Knopfdruck, und der Text ist verständlich aufbereitet."
Volker Horn
Beauftragter für Inklusionsfragen, Kreis Ostholstein„Ich verwende in meiner täglichen Arbeit kein Werkzeug, das so einfach zu bedienen ist und mir parallel so enorm viel Arbeit abnimmt. Danke dafür!"
Bella Krug
Redakteurin Newsdesk, Sparkassen-Finanzgruppe
Luka Jakobovic
Digitalisierung & Prozessmanagement, Stadt Memmingen
Monika Deyle
Leitung Unternehmensentwicklung, Paulinenpflege Winnenden e.V.„Mit dem effizienten Tool ist es uns möglich, die Zielgruppen vor allem in Krisensituationen schnell und verständlich zu informieren. Mit den herkömmlichen Methoden wäre dies nicht möglich."
Marcel Schweitzer
Ehemaliger Sprecher des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg„Dank des Sprach-Tools von summ.ai werden wir unsere Fahrgäste in Zukunft unkompliziert und verständlich über Reiseereignisse informieren können. Die Schnelligkeit und die hohe Textqualität des Tools werden unsere Arbeit sehr erleichtern."
Lars Zweck
Fahrgastmarketing und -kommunikation, Product Owner Störfallkommunikation, Deutsche Bahn„Die Tatsache, Texte auf Knopfdruck übersetzt zu bekommen, finde ich grandios. Arbeitsschritte müssen nicht an Kolleg:innen oder externe Dienstleister vergeben werden."
Minne Heuer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreis Ostholstein„Die Implementierung des Live-Übersetzers auf unserer Website hat für uns einen entscheidenden Mehrwert geschaffen. Wir stellen sicher, dass alle Bürger ohne sprachliche Hürden Zugang erhalten."
Sabrina Donner
Stabsstellenleitung Digitalisierung, Lkr. Lüchow-DannenbergAVV nach Art. 28 DSGVO. Keine Weitergabe Ihrer Daten. Kein Training der Basismodelle mit Kundendaten, ein vollständiger Trainingsausschluss ist vertraglich vereinbar.
Unternehmenssitz in Deutschland, Datenverarbeitung ausschließlich in Deutschland und der EU.
Betrieb bei Cloud-Anbietern mit ISO-27001-Zertifizierung.
Dedizierte Bestandskundenbetreuung, kein Ticket-System.
Faire Lizenzmodelle, passend zu Ihrem Einsatzzweck. Vier Fragen bestimmen das Angebot, das wir im Demo-Gespräch gemeinsam besprechen.
Nutzerbasierte Lizenz, von einer Person bis zur ganzen Organisation.
Leichte Sprache und Einfache Sprache, beim Live-Übersetzer zusätzlich Fremdsprachen.
Live-Übersetzer, Web-App, CMS-Plugin oder API, einzeln oder kombiniert.
Bildsuche und KI-Bildgenerierung als optionale Erweiterung buchbar. Die DIN SPEC 33429 empfiehlt Bilder ausdrücklich zur Unterstützung des Textverständnisses.
Kein Einführungsprojekt, keine lange Vorlaufzeit.
45 Minuten mit unserem Team, kostenlos und unverbindlich. Wir zeigen das Tool anhand Ihrer eigenen Texte und klären gemeinsam Ihren Bedarf.
Passgenaues Angebot. Unser Team begleitet Sie beim technischen Onboarding, auf Wunsch bis zur Integration in Ihre Systeme.
Regelmäßige Feedback-Calls sichern die Qualität und halten Sie bei Gesetzesänderungen auf dem aktuellen Stand.
Betroffene können sich an die Schlichtungsstelle nach dem BGG wenden. Das Verfahren ist kostenlos und zielt auf eine einvernehmliche Lösung, nicht auf Sanktionen. Für Landes- und Kommunalbehörden gelten die jeweiligen Landesschlichtungsstellen.