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Leichte Sprache 23. September 20265 Min. Lesezeit

Leichte Sprache in Unternehmen: „Und was haben wir davon?“

Größere Reichweite, weniger Rückfragen, ein stärkeres Markenbild und seit Juni 2025 für viele auch Pflicht: Leichte Sprache ist für Unternehmen längst mehr als ein Nice-to-have. Dieser Artikel zeigt den konkreten Nutzen und was das BFSG wirklich verlangt.

Aline FischAline Fisch

 

"Und was haben wir davon?" - diese Frage hören wir oft, wenn es in Unternehmen um Leichte und Einfache Sprache geht. Und sie ist völlig legitim. Ein Unternehmen muss wirtschaftlich denken. Die gute Nachricht: Die Antwort war selten so klar wie heute. Verständliche Kommunikation erreicht mehr Menschen, senkt Aufwand, stärkt die Marke - und ist seit dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen auch gesetzlich gefordert. Dieser Beitrag zeigt den konkreten Nutzen, ohne Panikmache und ohne Verkaufsfloskeln.

Das Wichtigste in Kürze

- Verständliche Sprache erweitert Ihre Zielgruppe, senkt Rückfragen und stärkt Ihr Markenbild.
- Rund 14 Millionen Menschen in Deutschland sind auf verständliche Sprache angewiesen.
- Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das BFSG viele Unternehmen mit verbrauchergerichteten digitalen Angeboten zu Barrierefreiheit.
- Ausgenommen sind reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme).

Die kurze Antwort

Leichte und Einfache Sprache erweitern Ihre Zielgruppe, senken Rückfragen und Missverständnisse, verbessern die Nutzerfreundlichkeit und zahlen auf ein glaubwürdiges Markenbild ein. Für viele Unternehmen mit verbrauchergerichteten digitalen Angeboten ist verständliche, barrierefreie Kommunikation seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zudem Pflicht.

Was das BFSG für Unternehmen bedeutet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und nimmt erstmals auch die private Wirtschaft in die Pflicht - bislang galt Barrierefreiheit vor allem für öffentliche Stellen.

Die wichtigsten Eckpunkte:

- Betroffen sind Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie Anbieter bestimmter verbrauchergerichteter Dienstleistungen, darunter viele Websites, Online-Shops und Apps.
- Ausgenommen sind reine B2B-Angebote sowie Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
- Für bestimmte Dienstleistungen gibt es Übergangsfristen (§ 38 BFSG), etwa bis zum 28. Juni 2030.
- Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Vertriebsverbote und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Die Aufsicht liegt bei der gemeinsamen Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF).

Ein zentraler Aspekt von Barrierefreiheit sind verständliche Inhalte. Menschen mit kognitiven Einschränkungen sollen digitale Angebote nutzen können - und genau hier kommen Leichte und Einfache Sprache ins Spiel. Wichtig zur Einordnung: Das BFSG verlangt nicht pauschal Leichte Sprache für jedes Unternehmen, sondern barrierefreie, verständliche Angebote. Verständliche Sprache ist dafür einer der wirksamsten Bausteine. Einen Überblick über die gesamte Rechtslage geben wir im Beitrag Ist Leichte Sprache Pflicht?.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist, klären Sie am besten individuell.

Der Nutzen jenseits der Pflicht

Verständliche Sprache ist mehr als eine Vorgabe. Sie ist ein Geschäftsvorteil - und zwar ein messbarer.

Größere Reichweite. In Deutschland sind rund 14 Millionen Menschen auf verständliche Sprache angewiesen: Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit geringer Lesekompetenz, ältere Menschen oder Menschen, die Deutsch lernen. Das ist keine Randgruppe, sondern ein erheblicher Teil Ihrer möglichen Kundschaft. Wer sie erreicht, erweitert seinen Markt spürbar.

Weniger Rückfragen. Klare Texte reduzieren Missverständnisse, Rückfragen und Support-Aufwand. Jede vermiedene Rückfrage spart Zeit und Kosten - im Kundenservice, in der Reklamation, in der Rechtsabteilung.

Bessere Nutzererfahrung für alle. Von verständlicher Kommunikation profitieren nicht nur die eigentlichen Zielgruppen. Klare Sprache macht jedes Angebot leichter nutzbar - ein Prinzip, das oft "Design für alle" genannt wird. Was für die einen notwendig ist, ist für alle anderen einfach angenehmer.

Starkes Markenbild. Wer barrierefrei kommuniziert, setzt ein sichtbares Zeichen für Inklusion und Verantwortung. In einer Zeit, in der Kundschaft genauer hinschaut, wofür eine Marke steht, ist das ein echter Vertrauensvorteil.

Wie Unternehmen Leichte und Einfache Sprache umsetzen

Der klassische Weg über externe Übersetzungsbüros ist gründlich, aber zeit- und kostenintensiv. Eine einzelne Seite kann dort mehrere Stunden Arbeit bedeuten. Für Unternehmen, die laufend Inhalte veröffentlichen, skaliert das kaum - und genau daran scheitern gute Vorsätze oft im Alltag.

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Häufige Fragen (FAQ)

Sind Unternehmen zu Leichter Sprache verpflichtet?
Das BFSG verlangt seit dem 28. Juni 2025 barrierefreie, verständliche Angebote von vielen Unternehmen mit verbrauchergerichteten digitalen Diensten. Es schreibt nicht pauschal Leichte Sprache vor, aber verständliche Sprache ist ein wichtiger Baustein. Ob Ihr Unternehmen konkret betroffen ist, sollten Sie individuell prüfen.

Welche Unternehmen sind vom BFSG ausgenommen?
Reine B2B-Angebote sowie Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.

Welchen wirtschaftlichen Nutzen hat Leichte Sprache?
Größere Reichweite, weniger Rückfragen, bessere Nutzerfreundlichkeit und ein stärkeres Markenbild.

Wie viele Menschen profitieren von verständlicher Sprache?
In Deutschland sind rund 14 Millionen Menschen auf verständliche Sprache angewiesen.

Aline Fisch
Aline FischSenior Marketing Manager
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